Fraunhofer-Institut bescheinigt:
Thermische Behandlung von teerhaltigem Straßenaufbruch wirkt sich positiv auf die CO2 Bilanz aus.
Die Diskussion darüber, ob teerhaltiger Straßenaufbruch einer thermischen Behandlung in den Niederlanden zugeführt werden soll oder ob stattdessen eine inländische Deponierung vorzuziehen ist, erhitzt derzeit die Gemüter der deutschen Entsorgungsbranche.
Hintergrund:
Der Bundesrechnungshof forderte im Jahr 2013 auf Basis der Ergebnisse des Prüfberichtes Nr. 05, dass keine krebserregenden Schadstoffe mehr in die Straßen des Bundes einzubauen seien. Das Bundesministerium für Verkehr und Infrastruktur (BMVI) reagierte auf diese Forderung durch ein entsprechendes allgemeines Rundschreiben Verkehr 16/2015, welches die thermische Behandlung von teerhaltigem Straßenkehricht favorisiert.
Seither machen immer mehr Bundesländer im Rahmen von öffentlichen Ausschreibungen die verbindliche Vorgabe, den teerhaltigen Straßenaufbruch thermisch zu behandeln. Die Verwertung oder Beseitigung auf Deponie wurde überwiegend ausgeschlossen.
Seither versuchen einzelne Entsorgungsunternehmen unaufhaltsam derartige Ausschreibungen mit unterschiedlichen Rechtsmitteln zu torpedieren. Unterstützt werden diese Bestrebungen durch diverse Verbände der Entsorgungswirtschaft, die sich ebenfalls für eine deponiebautechnische Verwertung bzw. Beseitigung des Materials aussprechen.
Dabei hält das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU), in einer Antwort vom 17. Januar 2019 auf eine kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion, die thermische Behandlung für das beste Verfahren, um teerhaltigen Straßenaufbruch zu entsorgen.
Hinsichtlich der Frage, ob eine deponiebautechnische Verwertung oder die thermische Behandlung vorzuziehen sei, machte das BMU deutlich, dass die Transportentfernung das entscheidende Kriterium für das ökologische Rangverhältnis der Entsorgungsalternativen ist. Ferner sei die ökonomische Bewertung der Transportmehraufwendungen in Betracht zu ziehen, die abfallrechtlich die wirtschaftliche Unzumutbarkeit begründen kann. „Bei diesen Überlegungen muss beachtet werden, dass eine finale Zerstörung der Schadstoffe nur durch ein thermisches Verfahren bzw. eine energetische Verwertung erfolgen kann. Bei der Verwendung als Deponiebaustoff bleiben die Schadstoffe weiterhin im Deponiekörper vorhanden.“
Vor diesem Hintergrund haben wir das Fraunhofer-Institut für Silicatforschung ISC mit der wissenschaftlichen Beurteilung der Konsequenzen verschiedener Verwertungsoptionen für teerhaltigen Straßenaufbruch beauftragt.
Im Zuge dieser Problemstellung hat die Projektgruppe Wertstoffkreisläufe und Ressourcenstrategien IWKS des Fraunhofer-Instituts eine umfassende Ökobilanz erarbeitet.
Diese kommt zu dem Ergebnis, dass bereits bei dem heutigen Stand der Technik, eine thermische Verwertung in den Niederlanden gegenüber der Deponierung bezüglich der Klimawirkung vorteilhafter ist, sofern die Transportentfernung vom Entstehungsort zur Deponie mehr als 70 km beträgt.
Die gesamte Studie können Sie gerne unter unserer Rubrik Downloads kostenfrei anfordern.